Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Speicher und Anlagen zur Klimatisierung belasten, aufgrund ihrer hohen Bezugsleistung, das Stromnetz stärker als haushaltsübliche Verbrauchseinrichtungen.
Mit den Regelungen im §14a EnWG werden von der Bundesnetzagentur Rahmenbedingungen mit dem Ziel definiert, steuerbare Verbraucheinrichtungen kurzfristig, sicher und schnell in das Stromnetz zu integrieren.
Um die Versorgungssicherheit und die Stabilität des Stromnetzes zu gewähren, erhalten Verteilnetzbetreiber ab Januar 2024 die Option, diese Verbrauchseinrichtungen netzdienlich zu steuern.
Die Regelungen sind verpflichtend, wenn Sie Ihren steuerbaren Verbraucher ab dem 01.01.2024 technisch in Betrieb nehmen. Sie haben somit einen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG.
Betrifft: Bestandsanlagen, die bereits vor dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind und ein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG (oder Vorgängerregelungen) gewährt bekommen.
Bei diesen Verbrauchseinrichtungen gelten die bisher getroffenen Vereinbarungen bis zum 31.12.2028 weiter (befristeter Bestandsschutz).
Betrifft: Bestandsanlagen, welche vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und kein reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG (oder Vorgängerregelungen) gewährt bekommen.
Für Sie besteht explizit keine Teilnahmepflicht.
Wenn Sie ab dem 01.01.2024 den Einbau eines steuerbaren Verbrauchers planen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb. Ihre Elektroinstallation und der Aufbau der Anlage muss technisch geeignet sein bzw. es müssen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Ebenso ist eine korrekte Anmeldung der steuerbaren Verbrauchsanlage unerlässlich.
Bitte beachten Sie weiterhin: Auch eine geplante leistungswirksame Änderung und die Außerbetriebnahme einer der genannten steuerbaren Verbraucher muss beim Netzbetreiber angezeigt werden.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Allgemeinen Bedingungen über netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchsenrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen der Regensburg Netz GmbH.
Die Informationen auf dieser Seite sind noch nicht abschließend und werden laufend ergänzt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.