FAQ Niederspannungseinspeisung

Neuerrichtung einer Erzeugungsanlage

Ablauf zur Errichtung einer Erzeugungsanlage

  • Über unser Serviceportal stellen Sie oder Ihr beauftragter Fachbetrieb die Einspeiservoranfrage.
  • Die Regensburg Netz prüft an welchem Netzverknüpfungspunkt wir Ihre Anlage an unser Netz anschließen können und teilen Ihnen die Ergebnisse in unserer Einspeisezusage mit.
  • Mit der Einspeisezusage kann Ihr beauftragter Fachbetrieb die Installation Ihrer Erzeugungsanlage starten.
  • Ihr Fachbetrieb wird anschließend die notwendigen Dokumente und Informationen über unser Serviceportal in der Einspeiserfertigmeldung an uns übermitteln.
  • Zusätzlich wird Ihr Fachbetrieb oder Elektroinstallationsunternehmen die benötigten Zweirichtungszähler über unser Serviceportal beantragen.
  • Nach Installation der Anlage muss diese von Ihnen innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden.
  • Bitte reichen Sie die Registrierungsbestätigung(en) sowie das Formular „Erklärung Umsatzsteuer Einspeisevergütung“ und „Lieferung einer Steuereinheit zur Reduzierung der Einspeiseleistung“ per Mail an einspeisung@regensburg-netz.de bei uns ein.
    Die Formulare finden Sie im Serviceportal unter "Formulare und Datenblätter".
  • Danach ist Ihre Erzeugungsanlage bereit für den Betrieb

Ist eine Einspeiservoranfrage unbedingt erforderlich?

Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Einspeiservoranfrage durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder ob vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt.

Sollte der vorhandene Hausanschluss nicht ausreichen, wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte vorher keinen endgültigen Kaufvertrag ab.

Welche Dokumente werden für die Einspeiservoranfrage benötigt?

Die Einspeiservoranfrage erfolgt über unser Serviceportal. Alle notwendigen Daten werden hier abgefragt. Sie können den Vorgang jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.

Was kostet die Einspeiservoranfrage?

Die Einspeiservoranfrage für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz ist kostenfrei.

Wie lange bleibt der Netzverknüpfungspunkt für mich reserviert?

Ab dem Datum der Einspeisezusage bleibt der Netzverknüpfungspunkt drei Monate lang für Sie reserviert. Sollten wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Einspeiservoranfrage notwendig.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Einspeiservoranfrage?

Sobald uns die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Einspeiservoranfrage in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen.

Wann kann ich mit dem Bau der Anlage beginnen?

Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt in der Einspeisezusage mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen.

Welche Messkonzepte können umgesetzt werden?

In unserem Serviceportal unter "Formulare und Datenblätter" finden Sie eine Auswahl mit von der Regensburg Netz GmbH unterstützten Messkonzepten. Sollte hier nichts Passendes dabei sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

0941 601-3272
einspeisung@regensburg-netz.de

Steckerfertige Erzeugungsanlage bis 800W

Diese sogenannten Mikro-PV-Anlagen bestehen aus einem bzw. mehreren Solar-Modulen und einem Modul-Wechselrichter. Die maximale Leistung ist hier auf 800 W bzw. VA begrenzt.

Die Anlagen sind beim Netzbetreiber anzumelden, wenn Sie eine Vergütung wünschen. Hierzu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt über unser Serviceportal.

Durch die Anmeldung muss Ihr Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Der Wechsel ist für Sie Kostenlos, die jährliche Zählergebühr entnehmen Sie unseren Preisblättern.

Sollten Sie keine Vergütung in Anspruch nehmen wollen, genügt die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Betrieb einer Erzeugungsanlage

Wechsel des Betreibers, der Erzeugungsanlage

Sollte der Anlagenbetreiber wechseln, teilen Sie uns dies bitte mit dem Formular „Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)“ unter photovoltaik@regensburg-netz.de mit. Bitte legen Sie das Formular „Erklärung Umsatzsteuer Einspeisevergütung“ und ggf. weitere benötigte Dokumente, z.B. Erbschein, bei.

Die Formulare finden Sie im Serviceportal unter "Formulare und Datenblätter".

Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern, wie muss ich vorgehen?

Anlagenerweiterungen oder -veränderungen werden wie Neuanlagen behandelt. Alle nötigen Infos hierzu finden Sie in den FAQs oben.

Wann erhalte ich meine Vergütung?

Nachdem Ihre Anlage erfolgreich in Betrieb genommen wurde und Sie uns alle zu erbringenden Nachweise sowie Unterlagen zugesendet haben, erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung. Diese erfolgt in monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erstellen wir Ihnen eine Endabrechnung. Hierfür müssen Sie uns die Zählerstände zum 31.12. eines Jahres spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres übermitteln. Bitte nutzen Sie hierfür unser Serviceportal.

Einspeisungsvergütung

Direktvermarktungspflicht

Alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung größer 100 kW (bei PV-Anlagen kWp) sind zur sogenannten Direktvermarktung verpflichtet. Hierbei sind die erzeugten Energiemengen direkt an einen Dritten (i.d.R. Stromhändler) zu vermarkten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Anlage mindestens im Vormonat vor der Inbetriebnahme von Ihrem Direktvermarkter beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.

Wie setzt sich mein monatlicher Abschlag für meine Erzeugungsanlage im ersten Jahr zusammen?

Im ersten Jahr setzen wir eine manuell geschätzte Abschlagshöhe fest. In die Berechnung des Abschlags fließen die Faktoren Anlagengröße, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, gesetzlicher Vergütungssatz und eine mögliche Eigenverbrauchsnutzung ein.

Ich habe eine PV-Anlage übernommen, welcher Vergütungssatz gilt für mich und wie lange noch?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage übernommen haben, gilt für diese Anlage der Vergütungssatz der ersten Inbetriebnahme - ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme inklusive der darauffolgenden 20 Jahre. Durch den Erwerb der Anlage übernehmen Sie lediglich die restliche Laufzeit des Vorbesitzers.

Meine EEG-Förderung läuft aus, wie geht es weiter?

Zum Weiterbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Installierte Leistung bis 100kW (bei PV-Anlagen kWp)

Volleinspeisung mit Abnahme durch Regensburg Netz GmbH

  • Diese Option wird automatisch gewählt, wenn keine weiteren Schritte durch den Anlagenbetreiber eingeleitet werden. Die Regensburg Netz GmbH nimmt den gesamten erzeugten Strom weiterhin auf und vergütet ihn mit dem energieträgerspezifischen Jahresmarktwert abzüglich einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale.
  • Es ist keine Anpassung des Messkonzeptes erforderlich.
  • Diese Option ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2027

  Eigenversorgung mit Abnahme durch Regensburg Netz GmbH

  • Die erzeugte Energie wird komplett oder teilweise in Ihrer Kundenanlage verbraucht. Der überschüssige erzeugte Strom wird von der Regensburg Netz GmbH abgenommen und analog der „Volleinspeisung mit Abnahme durch Regensburg Netz GmbH“ vergütet. 
  • Es ist eine Anpassung des Messkonzeptes notwendig.
  • Die Vermarktung des eingespeisten Stroms an einen Direktvermarkter ist nicht möglich.

Installierte Leistung von mehr als 100 kW (bei PV-Anlagen kWp)

  • Alle Anlagen > 100 kW (bei PV-Anlagen kWp) müssen zwingend in die sonstige Direktvermarktung wechseln.
  • Der Vertrieb erfolgt über einen Stromhändler (Direktvermarkter), hierzu ist eine Anmeldung des Direktvermarkters beim Netzbetreiber erforderlich.
  • Der Wechsel in die Direktvermarktung muss dabei spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats angezeigt werden.
  • Überschusseinspeisung ist ebenso möglich wie eine Volleinspeisung.
  • Bei Wechsel von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung ist eine Anpassung des Messkonzeptes notwendig. (Umbau durch Elektrofachbetrieb notwendig)

Einspeisemanagement

Warum braucht man das EEG-Einspeisemanagement?

Das Einspeisemanagement dient der Sicherstellung der Netzstabilität. Es gewährleistet die Versorgungssicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Wie wird das Einspeisemanagement umgesetzt?

Bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen wird in unserem Netzgebiet ein zweistufiges, technisches Konzept für die Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen angewendet:

PV-Anlagen mit einer Leistung von höchstens 30 kWpeak

Diese Anlagen werden über Rundsteuerempfänger angesteuert (nicht fernwirktechnische Anbindung; das Signal für die Leistungsreduzierung wird über einen Rundsteuerempfänger bereitgestellt), falls nicht alternativ am Netzverknüpfungspunkt der Anlage die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung begrenzt wird.

Anlagen und KWK-Anlagen mit einer Leistung größer 30 kW und kleiner 100 kW (bei PV- Anlagen kWpeak)

Diese Anlagen werden über Rundsteuerempfänger angesteuert (nicht fernwirktechnische Anbindung; das Signal für die Leistungsreduzierung wird über einen Rundsteuerempfänger bereitgestellt).

Anlagen und KWK-Anlagen mit einer Leistung größer gleich 100 kW (bei PV- Anlagen kWpeak)

Diese Anlagen werden fernwirktechnisch angebunden.

Marktstammdatenregister

Was ist das Marktstammdatenregister?

  • Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt wird. Das Marktstammdatenregister www.marktstammdatenregister.de löst das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ab.
  • Pflege und Betreuung des Markstammdatenregisters erfolgen durch die Bundesnetzagentur.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren

  • Alle Stromerzeugungsanlagen einschließlich der Stromspeicher, die ans Stromnetz angeschlossen sind, müssen im MaStR registriert werden. Eine Größengrenze ist nicht vorgesehen. Auch kleine Anlagen sind registrierungspflichtig. (Dies betrifft u. a. KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Speicher, „steckerfertige Erzeugungsanlagen“ aber z. B. auch Notstromaggregate, wenn diese mit dem Stromnetz verbunden sind)
  • Die Registrierungspflicht gilt auch für Bestandsanlagen. Auch wenn diese bereits in einem Register der Bundesnetzagentur eingetragen wurden (z. B. PV-Meldeportal, Anlagenregister), müssen sie erneut im MaStR registriert werden.
  • Beachten Sie, dass Stromspeicher separat als Einheit gemeldet werden müssen.

Wer ist verantwortlich für die Richtigkeit der Daten im Marktstammdatenregister?

Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, dass die Daten zu den Einheiten in das Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen und aktuell gehalten werden. Auch nach einer Bestätigung oder Korrektur von Anlagendaten im Rahmen der Netzbetreiberprüfung verbleibt die Datenverantwortung beim Anlagenbetreiber.

Welche Fristen zur Registrierung gibt es im Marktstammdatenregister?

  • Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden, ansonsten darf die Vergütung nicht ausgezahlt werden.
  • Bei Überschreiten dieser Frist, wird die Vergütung, zusätzlich zur vorübergehenden Einbehaltung, bis zum Vorliegen der verspäteten Registrierung um 20 % gekürzt.
  • Änderungen, die sich nach der Eintragung ins Marktstammdatenregister ergeben, sind innerhalb eines Monats nach Eintreten der Änderung im Marktstammdatenregister anzupassen.
  • Ansprüche auf Zahlungen von u.a. Marktprämien, Einspeisevergütungen nach dem EEG, sowie sonstige finanzielle Förderungen nach dem KWKG werden erst fällig, wenn die Betreiber ihre Einheiten im Marktstammdatenregister registriert haben.

Sie haben noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne.

Kontakt