Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Einspeiservoranfrage durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder ob vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt.
Sollte der vorhandene Hausanschluss nicht ausreichen, wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte vorher keinen endgültigen Kaufvertrag ab.
Die Einspeiservoranfrage erfolgt über unser Serviceportal. Alle notwendigen Daten werden hier abgefragt. Sie können den Vorgang jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
Die Einspeiservoranfrage für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage an unser Niederspannungsnetz ist kostenfrei.
Ab dem Datum der Einspeisezusage bleibt der Netzverknüpfungspunkt drei Monate lang für Sie reserviert. Sollten wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt. Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Einspeiservoranfrage notwendig.
Sobald uns die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Einspeiservoranfrage in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen.
Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt in der Einspeisezusage mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen.
In unserem Serviceportal unter "Formulare und Datenblätter" finden Sie eine Auswahl mit von der Regensburg Netz GmbH unterstützten Messkonzepten. Sollte hier nichts Passendes dabei sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Diese sogenannten Mikro-PV-Anlagen bestehen aus einem bzw. mehreren Solar-Modulen und einem Modul-Wechselrichter. Die maximale Leistung ist hier auf 800 W bzw. VA begrenzt.
Die Anlagen sind beim Netzbetreiber anzumelden, wenn Sie eine Vergütung wünschen. Hierzu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt über unser Serviceportal.
Durch die Anmeldung muss Ihr Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Der Wechsel ist für Sie Kostenlos, die jährliche Zählergebühr entnehmen Sie unseren Preisblättern.
Sollten Sie keine Vergütung in Anspruch nehmen wollen, genügt die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Sollte der Anlagenbetreiber wechseln, teilen Sie uns dies bitte mit dem Formular „Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)“ unter photovoltaik@regensburg-netz.de mit. Bitte legen Sie das Formular „Erklärung Umsatzsteuer Einspeisevergütung“ und ggf. weitere benötigte Dokumente, z.B. Erbschein, bei.
Die Formulare finden Sie im Serviceportal unter "Formulare und Datenblätter".
Anlagenerweiterungen oder -veränderungen werden wie Neuanlagen behandelt. Alle nötigen Infos hierzu finden Sie in den FAQs oben.
Nachdem Ihre Anlage erfolgreich in Betrieb genommen wurde und Sie uns alle zu erbringenden Nachweise sowie Unterlagen zugesendet haben, erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung. Diese erfolgt in monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erstellen wir Ihnen eine Endabrechnung. Hierfür müssen Sie uns die Zählerstände zum 31.12. eines Jahres spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres übermitteln. Bitte nutzen Sie hierfür unser Serviceportal.
Alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung größer 100 kW (bei PV-Anlagen kWp) sind zur sogenannten Direktvermarktung verpflichtet. Hierbei sind die erzeugten Energiemengen direkt an einen Dritten (i.d.R. Stromhändler) zu vermarkten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Anlage mindestens im Vormonat vor der Inbetriebnahme von Ihrem Direktvermarkter beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Im ersten Jahr setzen wir eine manuell geschätzte Abschlagshöhe fest. In die Berechnung des Abschlags fließen die Faktoren Anlagengröße, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, gesetzlicher Vergütungssatz und eine mögliche Eigenverbrauchsnutzung ein.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage übernommen haben, gilt für diese Anlage der Vergütungssatz der ersten Inbetriebnahme - ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme inklusive der darauffolgenden 20 Jahre. Durch den Erwerb der Anlage übernehmen Sie lediglich die restliche Laufzeit des Vorbesitzers.
Volleinspeisung mit Abnahme durch Regensburg Netz GmbH
Eigenversorgung mit Abnahme durch Regensburg Netz GmbH
Das Einspeisemanagement dient der Sicherstellung der Netzstabilität. Es gewährleistet die Versorgungssicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Diese Anlagen werden über Rundsteuerempfänger angesteuert (nicht fernwirktechnische Anbindung; das Signal für die Leistungsreduzierung wird über einen Rundsteuerempfänger bereitgestellt), falls nicht alternativ am Netzverknüpfungspunkt der Anlage die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung begrenzt wird.
Diese Anlagen werden über Rundsteuerempfänger angesteuert (nicht fernwirktechnische Anbindung; das Signal für die Leistungsreduzierung wird über einen Rundsteuerempfänger bereitgestellt).
Diese Anlagen werden fernwirktechnisch angebunden.
Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, dass die Daten zu den Einheiten in das Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen und aktuell gehalten werden. Auch nach einer Bestätigung oder Korrektur von Anlagendaten im Rahmen der Netzbetreiberprüfung verbleibt die Datenverantwortung beim Anlagenbetreiber.