Um den Strom, den Sie mit Ihrer PV-Anlage <100 kW erzeugen, vollständig in das Stromnetz einspeisen zu können, nutzen Sie einen Wechselrichter. Für dessen Betrieb, und auch für mögliche weitere Neben- und Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, fallen geringe Strommengen an, sogenannte Standby-Verbräuche. Bisher waren für diese vorgenannten Strommengen separate Stromlieferverträge mit Ihnen als Vertragspartner erforderlich, die mit Grundgebühren verbunden waren.
Durch das EEG 2023 §10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche können Sie diese Standby-Verbräuche mit Ihrem Haushaltsstromvertrag bündeln. Somit könnte die Grundgebühr bei Ihrem Stromlieferant für diesen Geringverbrauch entfallen.
Sie sind Eigentümer und Anlagenbetreiber der PV-Anlage und möchten diese Möglichkeit nutzen? Einfach den dafür gesetzlich notwendigen Antrag mit Hilfe des Formulars stellen.
Um alles Weitere kümmern wir uns.
Nutzen Sie die Möglichkeit nicht, geben wir die Strommengen für den Betrieb der PV-Anlage an einen Stromlieferanten zur Verrechnung weiter.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Nutzer des Stromliefervertrages und der PV-Anlagenbetreiber die selbe Person sein muss.