Bei Abnahme größerer Leistungen oder einem erhöhten Jahresverbbrauch ist für Gewerbe oder Industrie der Anschluss an unser Mittelspannungsnetz mit eigener Trafostation eine Alternative zum Hausanschluss.
Bei geplanten Erzeugungsanlagen an diesem Anschluss beachten Sie bitte den Link für Einspeiseanlagen.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für Anschlussnutzung durch Letztverbraucher und Änderungen der Ergänzenden (§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV).
Derzeit gültige Unterlagen: