Gleichbehandlung

Die REWAG und die Regensburg Netz GmbH bilden ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Ziff. 38 EnWG. Damit sind die REWAG und die Regensburg Netz GmbH gemäß §§ 6 ff. EnWG zur Gewährleistung von Transparenz sowie diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet. Mit dem vorliegenden Gleichbehandlungsbericht kommen die REWAG und die Regensburg Netz GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. 

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG

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