Grundversorger Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Regensburg Netz GmbH als Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung ist verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.

Grundversorger vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2024

Die Regensburg Netz GmbH hat zum 1. Juli 2021 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt.

Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis einschließlich 2024 ist:
 

REWAG Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG & Co KG
Greflingerstraße 26
93055 Regensburg
0941 601-0
F 0941 601-2550
info@rewag.de
www.rewag.de

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