Grundversorger Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Regensburg Netz GmbH als Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung ist verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.

Grundversorger vom 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2027

Die Regensburg Netz GmbH hat zum 1. Juli 2024 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt.

Grundversorger für die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2027 ist:
 

REWAG Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG & Co KG
Greflingerstraße 26
93055 Regensburg
0941 601-0
F 0941 601-2550
info@rewag.de
www.rewag.de

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