Zur Mehr- und Mindermengenabrechnung hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Beschluss vom 11. Juli 2006 zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE) keine Vorgaben gemacht, sondern die Diskussion zunächst den Marktpartnern überlassen. Mit dem vorliegenden Leitfaden hat der Verband der Netzbertreiber (VDN) ein erstes Instrument für seine Mitglieder und den Markt entwickelt. Beschrieben werden die Verfahren zur Feststellung der Prognosemenge, die Ermittlung der Mehr- und Mindermengen, die Preisbildung und die Abrechnung im engeren Sinne. Ferner werden Hinweise zum Übergang vom "VDEW-Verfahren" auf das im Leitfaden präsentierte Verfahren dargestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005, sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Wie in Abschnitt 4 des oben stehenden Praxisleitfadens beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die nachstehend veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Regensburg Netz GmbH nimmt diese Möglichkeit wahr.